ALLGEMEINE INFORMATIONEN

TEILNAHMEBEDINGUNGENKURSGEBÜHRENANMELDUNGAUSKÜNFTEKURSLOKALE
KONZERT(S)PASSFÖRDERVEREINSTIPENDIENFONDS
STIPENDIENFONDS.

Die meisten Teilnehmenden der Musik-Kurswochen Arosa leisten über die Kursgebühr einen hohen Beitrag an die Kosten. Wir bekommen aber immer häufiger Anfragen von talentierten Studierenden, die sich die Teilnahme nicht leisten können. So weit wie möglich gewähren wir einen (Teil-)Erlass der Kursgebühr. Dabei werden wir vom Förderverein der Musik-Kurswochen Arosa unterstützt, der jährlich in der Regel einen Drittel seiner Leistungen für Stipendien zur Verfügung stellt. Um möglichst vielen Gesuchstellern entgegenkommen zu können, haben wir im 2005 den Stipendienfonds Musik-Kurswochen Arosa gegründet.

Beiträge von Stiftungen und Privatpersonen, die in diesen Fonds fliessen, werden von uns verdreifacht, indem die Kursleiter bei Stipendiaten auf einen Teil ihrer Gage verzichten und indem der Kulturkreis Kollekten bestimmter Konzerte, eigene Beiträge und einen Beitrag des Fördervereins diesem Fonds zuweist. Wenn Sie also beispielsweise einen Beitrag von 150 Franken spenden, machen wir daraus 450 Franken und können so einen Musiker kostenlos an unseren Kursen teilnehmen lassen.

Mit der Fritz-Gerber-Stiftung, die diesem Stipendienfonds im 2005 bis 2009 einen Beitrag von je 5000 Franken zukommen lässt, ist der Grundstein für ein erfolgreiches Gedeihen dieses Fonds bereits gelegt. Es würde uns natürlich sehr freuen, wenn wir auch Sie gewinnen könnten.

 

Informationstalon mit Möglichkeit zur Unterstützung des Stipendienfonds

Grundsätze Stipendienfonds Musik-Kurswochen Arosa

 

1.    Die Musik-Kurswochen Arosa sind mit jährlich über 1000 Teilnehmenden der grösste Weiterbildungsanlass dieser Art in ganz Europa. Eine Teilnahme an einem der rund 100 Kurse darf nicht an den Finanzen scheitern. Talentierten minder bemittelten Musikerinnen und Musikern soll deshalb mit diesem Stipendienfonds geholfen werden.

 

2.    Mit den Mitteln aus dem Stipendienfonds werden nur Beiträge an die effektiven Kurskosten ausgerichtet. Für die Reise- und Uebernachtungsspesen müssen die Gesuchsteller selbst aufkommen. Der Kulturkreis Arosa kann aber Gesuchstellern aus einem Kontingent der Jugendherberge Uebernachtungen in der Jugendherberge gratis oder zu einem Spezialpreis zuteilen oder ihnen Gastfamilien in Arosa vermitteln.

 

3.    Die Beiträge werden nur für „leistungsorientierte“ Kurse der Musik-Kurswochen Arosa ausgerichtet. Für Kurse, die reinen Freizeit-Charakter haben, werden keine Beiträge ausgerichtet.

 

4.    Stichtag für die Einreichung von Stipendiengesuchen ist der 31. März. Spätere Gesuche werden nur berücksichtigt, wenn noch genügend Mittel vorhanden sind. Bevorzugt werden Gesuchsteller, die ein spezielles Talent oder ein besonders grosses Lerninteresse nachweisen können und/oder von ihrem Lehrer oder vom jeweiligen Kursleiter empfohlen werden. Vorgaben der Hauptgeldgeber (z.B. bezüglich Nation der Gesuchsteller) müssen im entsprechenden Verhältnis eingehalten werden.

 

5.    Der Stipendienfonds wird mit Beiträgen verschiedener Stiftungen und Institutionen gespiessen. Der Kulturkreis Arosa sorgt wenn möglich dafür, dass diese Summe von Beiträgen verdreifacht wird. Dies geschieht insbesondere, indem die KursleiterInnen bei Stipendiaten auf eine Provision verzichten und indem die Kollekten aus Einnahmen von Abschlusskonzerten der Kursteilnehmenden diesem Fonds zugewiesen werden. Um die Verdreifachung zu erreichen, kann der Kulturkreis Arosa zudem mit einem jährlichen Beitrag des Fördervereins der Musik-Kurswochen Arosa rechnen.

 

6.    Die zur Ausschüttung gelangenden Mittel dürfen nicht höher sein als die im Vorjahr erfolgten Einnahmen. Für die Ausschüttung ist das Sekretariat des Kulturkreises Arosa zuständig. Zuhanden der Revisoren und Hauptgeldgeber wird jährlich kurz Bericht erstattet, wie viel Geld in den Stipendienfonds geflossen ist, welche Stipendiengesuche mit welcher Summe gutgeheissen wurden und wie die verbliebenen Mittel des Stipendienfonds angelegt sind. In diesem Bericht sind auch allfällige Ausnahmen von den oben aufgeführten Grundsätzen, die bei der Gewährung einzelner Stipendien gemacht wurden, zu begründen.

 

7.    Die Buchhaltung des Stipendienfonds wird vom Kassier des Kulturkreises Arosa gemacht. Das Controlling erfolgt durch die Revisionsstelle des Kulturkreises Arosa.